Jahressteuergesetz 2024 – Steuerliche Änderungen und Vorteile
Die Ergebnisse in Kürze
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt umfassende steuerliche Erleichterungen und fördert gezielt nachhaltige sowie soziale Investitionen, insbesondere durch steuerfreie Photovoltaik-Anlagen, digitale Prozesse und erleichterte Regelungen für Immobilienbesitzer, Unternehmen und Erben. Damit stärkt es die wirtschaftliche und ökologische Transformation der Immobilienbranche.
Immobilienmarkt im Wandel
In dieser estario-Infografik zeigen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und Vorteile des Jahressteuergesetzes 2024.
Die Ergebnisse im Überblick
Das kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Neuerungen, die Immobilienbesitzer, Unternehmen und Investoren entlasten und gleichzeitig nachhaltige sowie soziale Investitionen fördern können. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung erneuerbarer Energien, der Digitalisierung von Prozessen und einer präziseren steuerlichen Regelung.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft beispielsweise Photovoltaikanlagen: Ab dem 31.12.2024 wird die steuerfreie Leistungsgrenze von 15 auf 30 Kilowatt peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit angehoben, was auch für rein gewerblich genutzte Gebäude gilt. Diese Freigrenze ermöglicht größere, steuerfreie Investitionen in erneuerbare Energien und erhöht die Attraktivität solcher Anlagen. Steuern auf kleinere Anlagen entfallen somit vollständig, was insbesondere für nachhaltige Projekte von Vorteil ist.
Kleinunternehmen profitieren ab 2025 von einer erweiterten Steuerbefreiung, die nun auch für Nicht-EU-Unternehmen gilt. Umsatzgrenzen bleiben bestehen, und Neugründer dürfen im ersten Jahr bis zu 25.000 Euro steuerfrei umsetzen. Vereinfachte Meldepflichten und der Wegfall von E-Rechnungsanforderungen reduzieren den Verwaltungsaufwand und schaffen klare Erleichterungen für alle, die in der Immobilienbranche tätig sind.
Auch Investitionen in ausländische Immobilien werden attraktiver: Der Erbschaftsteuer-Befreiungsabschlag gilt künftig für Immobilien in Drittstaaten mit gesichertem Informationsaustausch. Dies fördert internationale Investitionen und bietet Erben steuerliche Vorteile. Rechtliche Anpassungen dieser Art tragen somit deutlich zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen bei.
Die Digitalisierung steuerlicher Prozesse schreitet ebenfalls voran: Ab sofort müssen alle steuerlich relevanten Bilanzen digital übermittelt werden. Zudem wird der Bauabzugsbetrag ab 2026 ausschließlich elektronisch beantragt, mit Ausnahme von Härtefällen. Diese Maßnahmen vereinfachen die Verwaltung erheblich und erleichtern die Planung zukünftiger Investitionen.
Die Erbschaftsteuer-Stundung wird erweitert und gilt nun auch für vermietete Immobilien. Dies ermöglicht es Erben, Steuerzahlungen über bis zu zehn Jahre zu strecken, was den Erhalt von Immobilien erleichtert.
Um Steuertransparenz zu fördern, werden Schlupflöcher bei der Grunderwerbsteuer geschlossen. Missbräuchliche Gestaltungen durch Gesellschaften sind künftig nicht mehr möglich. Zudem dürfen Eigentümer bei der Grundsteuer niedrigere Grundstückswerte nachweisen, um ihre Steuerlast zu senken.
Bei der Gebäudeabschreibung wird durch Sonderausschreibungen hingegen mehr Flexibilität geschaffen. So können zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden, was eine bessere Kostenplanung ermöglicht. Die gewerbesteuerliche Kürzung wird ab 2025 an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer gekoppelt, was eine gerechtere Steuerbemessung sicherstellt.
Schließlich werden soziale Wohnprojekte durch steuerliche Begünstigungen gefördert, um Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu erleichtern. Dies verbindet wirtschaftliche Anreize mit gesellschaftlicher Verantwortung und schafft nachhaltige Perspektiven für die Immobilienbranche.
Fazit
Das Jahressteuergesetz 2024 vereinfacht Prozesse, schafft steuerliche Entlastungen und fördert gezielt nachhaltige und soziale Investitionen. Es stärkt die Immobilienbranche in ihrer wirtschaftlichen und ökologischen Transformation und setzt klare Impulse für mehr Effizienz und soziale Verantwortung.
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